
Das Bezirksamt wird in dem Antrag beauftragt, zu prüfen, wie die Fahrradstellplatzsituation am Ostkreuz langfristig verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, an welchen Standorten und zu welchen Konditionen Fahrradparkhäuser errichtet werden können.
Dabei soll auch geprüft werden, ob über eine solche Einrichtung über Projekte der Beschäftigungsförderung gefördert und
betrieben werden können.
Schon vor dem Umbau des Ostkreuzes war die Stellplatzsituation für Fahrradfahrer am Ostkreuz unbefriedigend. Mit der Aufwertung des Ostkreuzes zum Regionalbahnhof und Kreuzungspunkt verschiedener öffentlicher Verkehrsträger wird sich diese Situation weiter verschärfen. Eine Ausweitung der Zahl der Fahrradstellplätze ist dementsprechend notwendig. Um der Gefahr von Vandalismus, Beschädigung oder Diebstahl zu begegnen, derer sich gerade diejenigen ausgesetzt sehen, die länger (z.B. übers Wochenende) am Ostkreuz parken, zu begegnen, kommt die Errichtung eines Fahrradparkhauses als zentrale Option in Betracht.
Fahrradparkhäuser gibt es gegenwärtig vorwiegend an Bahnhöfen des Regional- und Fernverkehrs. Die Berliner Bauordnung verpflichtet Investoren seit 2006 bei Neubauten entsprechend Stellplätze für Fahrräder zu schaffen beziehungsweise eine Geldablöse zu zahlen. Insofern ist auch die DB Netz als Bauherr am Ostkreuz in der
Pflicht an einer Lösung mitzuwirken. Hierüber könnte auch ein Teil der finanziellen Vorleistungen erbracht werden.